Verkaufs- & Lieferbedingungen der Firma Toolytech
1. Geltungsbereich
1.1 Aufträge werden gemäß den folgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen haben Vorrang und widersprechen ausdrücklich den Geschäftsbedingungen des Kunden.
1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt werden.
2. Gewährleistung
2.1 Die Gewährleistungszeit beträgt standardmäßig 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferdatum, sofern nicht anders vertraglich festgelegt.
2.2 Bei Material- oder Fabrikationsfehlern werden defekte Geräte repariert. Die Gewährleistungszeit bleibt bei Reparatur oder Nachbesserung unberührt.
2.3 Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich geltend gemacht werden.
2.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Umgebungsbedingungen, fehlerhafte Bedienung oder nicht autorisierte Eingriffe.
3. Angebote, Unterlagen und gewerbliche Schutzrechte
3.1 Unsere Angebote gelten standardmäßig für 45 Tage. Eine verbindliche Lieferzusage erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung.
3.2 Für konstruktive Ausführungen und Materialien gelten branchenübliche Näherungswerte, sofern nichts Gegenteiliges im Angebot angegeben ist.
3.3 Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.4 Wir übernehmen keine Prüfpflicht für Angaben des Kunden hinsichtlich Richtigkeit und rechtlicher Konformität. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür.
3.5 Zeichnungen, Entwürfe und Beratungsleistungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen sind erst durch schriftliche Erfassung und beidseitige Bestätigung rechtsverbindlich.
3.6 Angeforderte Muster werden nach Aufwand berechnet.
4. Auftrag
4.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich durch den Lieferanten bestätigt wurden. Der Inhalt des Vertrages und die Bedingungen des Auftrags ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
4.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Auftragsbestätigung in allen Aspekten zu prüfen und etwaige Abweichungen umgehend schriftlich zu beanstanden.
5. Lieferzeit und -umfang
5.1 Die Lieferzeit beginnt nach vollständiger technischer und kaufmännischer Klärung sowie dem Eingang eventueller vereinbarter Anzahlungen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Kundenverpflichtungen voraus, insbesondere hinsichtlich Zahlungen.
5.2 Technische Änderungen auf Kundenwunsch müssen vereinbart und schriftlich bestätigt werden.
5.3 Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie behördliche Genehmigungsverweigerung oder Arbeitskämpfe. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
5.4 Unsere Haftung für Nichteinhaltung oder verspätete Lieferung beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine solche Haftung führt nicht zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden.
5.5 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Lieferort, Gefahrübergang
6.1 Lieferungen erfolgen ab unserer Fertigungsstätte auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
6.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an den Kunden, den Spediteur oder Frachtführer übergeben werden oder unser Werk oder Lager verlassen.
7. Preise
- Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht, Verpackung, Versicherung und gesetzlicher MwSt. Kosten für zusätzliche Leistungen wie Inbetriebnahme oder Montage werden gesondert vereinbart.
8. Zahlung
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung ohne Abzug in EURO zahlbar. Die Kosten des Zahlungsvorgangs trägt der Kunde.
8.2 Bei verzögerter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.